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Ratgeber · Deutschland

Cannabis auf Rezept

Seit dem 1. April 2024 regelt das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), wie Cannabis zu medizinischen Zwecken verschrieben wird. Seit dem 30. Juli 2026 gilt für gesetzlich Versicherte eine wichtige Änderung, die vielerorts noch nicht angekommen ist. Diese Seite erklärt den Stand — mit den Gesetzesstellen, ohne Werbung und ohne Empfehlung für einen Anbieter.

Kein Betäubungsmittel mehr — ein normales Rezept

Mit dem MedCanG ist Medizinalcannabis kein Betäubungsmittel mehr. Es wird auf einem gewöhnlichen Rezept verschrieben, nicht auf einem BtM-Rezept (Ausnahme: Nabilon). Verschreiben darf jede Ärztin und jeder Arzt; ausgenommen sind Zahn- und Tierärzte. Eine Beschränkung auf bestimmte Fachrichtungen gibt es nicht.

Wann die Krankenkasse zahlt — und was sich im Juli 2026 geändert hat

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 hat § 31 Abs. 6 SGB V neu gefasst; die Änderung gilt seit dem 30. Juli 2026. Seitdem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Cannabisblüten mehr, sondern nur noch standardisierte Extrakte sowie die Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon. Außerdem muss zuvor ein sechsmonatiger Behandlungsversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel stattgefunden haben.

Unverändert bleibt der Genehmigungsvorbehalt: Vor der ersten Verordnung muss die Krankenkasse zustimmen. Sie entscheidet innerhalb von zwei Wochen, mit Gutachten des Medizinischen Dienstes innerhalb von vier Wochen, in der Palliativversorgung und nach einem Krankenhausaufenthalt innerhalb von drei Tagen. Bestimmte Fachärztinnen und Fachärzte brauchen diese Genehmigung nicht; die Liste steht in der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA.

Hinweis: Die FAQ des BfArM und die Richtlinie des G-BA nennen Blüten teils noch als erstattungsfähig. Maßgeblich ist das Gesetz. Ob Patientinnen und Patienten mit einer bereits erteilten Genehmigung für Blüten Bestandsschutz haben, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich; wir haben dazu keine verlässliche Aussage gefunden.

Privatrezept

Außerhalb der Kassenleistung kann Cannabis auf Privatrezept verschrieben werden; die Kosten trägt dann die Patientin oder der Patient selbst. Einheitliche Preise gibt es nicht — selbst der Bundesrat weist darauf hin, dass die Apothekenpreise nicht einheitlich sind. Deshalb nennen wir keine Zahlen.

Rezept per Video oder online?

Das geltende MedCanG verlangt keinen persönlichen Arztkontakt. Die ärztliche Berufsordnung erlaubt eine ausschließliche Fernbehandlung aber nur im Einzelfall (§ 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung; die Fassungen der Landesärztekammern können abweichen).

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drs. 21/3061), der vor der Verschreibung von Blüten einen persönlichen Kontakt vorschreiben und den Versand von Blüten verbieten würde. Er wurde am 18. Dezember 2025 in erster Lesung beraten und liegt im Ausschuss. Beschlossen ist er nicht. Sobald sich daran etwas ändert, passen wir diesen Abschnitt an.

Werbung für Cannabis-Therapie ist verboten

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf gegenüber Patientinnen und Patienten nicht geworben werden (§ 10 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz). Der Bundesgerichtshof hat am 26. März 2026 entschieden, dass das auch für Plattformen gilt, die „medizinisches Cannabis“ und passende Beschwerden nennen und zur Anfrage einladen — auch ohne ein bestimmtes Produkt zu nennen. Erlaubt bleibt ausgewogene, vollständige Information. Wer auf ein Angebot stößt, das eine Verschreibung verspricht, weiß also: Das ist rechtlich angreifbar.

Mit Rezept verreisen

Verschriebenes Cannabis darf als Reisebedarf mitgenommen werden. Für Reisen in Schengen-Staaten füllt die verschreibende Ärztin oder der Arzt eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens aus, die vor der Abreise von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr benannten Stelle beglaubigt wird. Sie gilt höchstens 30 Tage, eine Bescheinigung pro Arzneimittel. Ohne Rezept ist jede Mitnahme über eine Grenze strafbar — siehe was das Cannabisgesetz erlaubt.

Quellen

Dieser Text ist keine Rechts- oder Gesundheitsberatung. ZazaMap vermittelt keine Behandlung und empfiehlt keinen Anbieter.