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Ratgeber · Deutschland

Anbauvereinigung beitreten

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Anbauvereinigungen in Deutschland Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. Wer beitreten will, findet dazu erstaunlich wenig Handfestes — die Vereine dürfen nämlich nicht werben. Dieser Text erklärt, was das Gesetz verlangt, was ein Beitritt kostet und welcher Punkt am häufigsten falsch verstanden wird.

Der Punkt, den fast alle falsch haben

Im Verein selbst darfst du nicht konsumieren. § 5 Abs. 2 Nr. 6 KCanG verbietet den Konsum innerhalb des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung — das gilt für das gesamte Vereinsgelände, auch für Innenhof oder Terrasse. Auch in Sichtweite des Eingangs ist es untersagt; ab mehr als 100 Metern Abstand ist diese Sichtweite nach dem Gesetz in keinem Fall mehr gegeben.

Das ist der große Unterschied zu spanischen Cannabis Social Clubs, wo genau das der Sinn der Sache ist. Eine deutsche Anbauvereinigung ist eine Ausgabestelle, kein Aufenthaltsort. Wer mit der Erwartung eines Coffeeshops hingeht, wird enttäuscht.

Wer Mitglied werden darf

  • Mindestens 18 Jahre alt und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Beides musst du mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen (§ 16 KCanG). Touristen können nicht beitreten.
  • Nur eine Mitgliedschaft. Man darf zur gleichen Zeit Mitglied in genau einer Anbauvereinigung sein — nicht in mehreren parallel.
  • Der Verein muss Platz haben. Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben. Beliebte Vereine in Großstädten sind deshalb voll und führen Wartelisten.

Wie viel du bekommst

Die Abgabemengen stehen im Gesetz und sind für alle Vereine gleich:

  • Ab 21 Jahren: höchstens 25 Gramm pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Kalendermonat.
  • 18 bis 21 Jahre: höchstens 25 Gramm pro Tag, aber nur 30 Gramm pro Monat — und das Cannabis darf höchstens 10 Prozent THC enthalten.

Ein Verein, der dir mehr anbietet, hält sich nicht ans Gesetz. Das ist ein brauchbarer Prüfstein.

Was es kostet

Anbauvereinigungen sind gemeinnützig und dürfen keinen Gewinn machen. Bezahlt wird deshalb über Mitgliedsbeiträge, die die tatsächlichen Kosten decken — Miete, Strom, Personal, Sicherheitsauflagen. Üblich sind ein monatlicher Grundbeitrag plus eine Kostenpauschale pro abgegebenem Gramm. Die Höhe unterscheidet sich von Verein zu Verein; verlässliche Zahlen nennt dir nur der Verein selbst.

Warum du so wenig findest

§ 6 KCanG verbietet Werbung und Sponsoring für Cannabis und für Anbauvereinigungen — ausdrücklich jede Form der kommerziellen Kommunikation. Deshalb haben viele Vereine keine auffindbare Website, keine Social-Media-Präsenz und kein Schild an der Tür. Das ist kein Zeichen von Unseriosität, sondern Gesetzeslage.

Praktisch heißt das: du findest Vereine über Verzeichnisse wie dieses, über die Listen der Bundesländer — oder über andere Mitglieder.

Woran du einen genehmigten Verein erkennst

Anbauvereinigungen brauchen eine behördliche Erlaubnis nach § 11 KCanG. Ohne sie ist der Anbau strafbar, und zwar für die Betreiber. Ein seriöser Verein zeigt dir seine Erlaubnis auf Nachfrage.

Mehrere Bundesländer veröffentlichen die Liste der genehmigten Vereine, andere nicht. Bayern veröffentlicht nichts, und Berlin nennt nur die Vereine, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben — wo wir Clubs zeigen, deren Erlaubnis wir nicht prüfen konnten, steht das ausdrücklich auf der jeweiligen Seite. Frag dort besonders gründlich nach.

Der Ablauf, realistisch

  1. Verein in erreichbarer Nähe suchen — die Abgabe erfolgt vor Ort.
  2. Kontakt aufnehmen. Viele Vereine arbeiten mit Warteliste oder Aufnahmegesprächen.
  3. Mitgliedsantrag, Ausweis vorlegen, Beitrag zahlen. Manche Vereine verlangen eine Mindestmitgliedschaftsdauer — frag danach, bevor du unterschreibst.
  4. Abholen. Konsumiert wird zu Hause, nicht im Verein und nicht davor.

Wo Cannabis sonst noch verboten ist

Unabhängig vom Verein gilt der öffentliche Konsum nicht überall als erlaubt. In Fußgängerzonen, in Sichtweite von Schulen, Kitas, Spielplätzen und Sportstätten ist er untersagt. Die Regeln zu Mengen beim Besitz unterwegs stehen in § 3 KCanG.

Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Er fasst zusammen, was im Konsumcannabisgesetz steht, damit du die richtigen Fragen stellen kannst. Maßgeblich ist das Gesetz, und im Zweifel die zuständige Landesbehörde.

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